Die Nutzung erneuerbarer Energien wächst rasant, insbesondere die Photovoltaik. Um den Strom aus diesen Quellen sicher und effizient in das bestehende Stromnetz einzuspeisen, sind bestimmte technische Regelungen erforderlich. Zwei zentrale Verordnungen, die dabei eine wichtige Rolle spielen, sind die EAAV (Einspeise-Anschluss-Verordnung) und die NELEV (Netzanschlussverordnung für erneuerbare Energieanlagen). Diese regeln die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit Photovoltaikanlagen und andere erneuerbare Energiequellen problemlos in das Stromnetz integriert werden können.
Durch die Neuregelung der NELEV/ EAAV wurde die Säulenstruktur in der folgenden Abbildung geschaffen. Diese neuen Säulen ersetzen die ursprüngliche Leistungsgrenze von 135 kW für den Sprung in das Anlagenzertifikat nach VDE 4110. Die angegebene Anlagenleistung in der Kopfzeile ist die Leistungssumme aller Wechselrichter (Bestand und Neu) am gleichen Netzverknüpfungspunkt.
- Säule 1 (Anlagenleistung bis 135 kW): Anschluss nach AR 4105 wurde unverändert übernommen.
- Säule 2 (Anlagenleistung von 135 bis 270 kW): Die Wechselrichter (Erzeugungseinheiten) müssen ein Einheitenzertifikat nach AR 4110 aufweisen. Die Inbetriebnahme kann aber dennoch nach AR 4105 erfolgen.
- Säule 3 (Anlagenleistung von 270 kW bis 500 kW): Zusätzlich zu den Anforderungen in Säule 2 kommt hier ein übergeordneter Entkupplungsschutz üEkS hinzu. Dies bedeutet in der praktischen Umsetzung häufig den Einsatz einer Messung auf der Mittelspannungsseite sowie den Einbau eines zusätzlichen Schutz-Relais. Zudem kann eine PAV,E Überwachung (Einspeiseüberwachung) erforderlich sein. Dennoch kann nach AR 4105 umgesetzt werden, sodass kein Anlagenzertifikat erforderlich ist. Dies spart Kosten und die mehrmonatige Bearbeitungszeit des Zertifikates.
- Säule 4 (Anlagenleistung größer 500 kW): Nach wie Vor müssen Anlagen mit einer kumulierten Anlagenleistung > 500 kW nach AR 4110 angeschlossen werden. Hier ist die komplette Schutztechnik und Anlagenzertifizierung gefordert. Diese Umsetzung entspricht der früheren Regelung aller Anlagen > 135 kW.
Falls Sie über eine PV Anlage im Bereich 135-500 kW nachdenken, sollten Sie dringend die aktuellen gesetzlichen Anforderungen beachten. Durch den neuen Umsetzungsweg nach AR-N-4105 lassen sich Kosten und Bürokratie deutlich reduzieren.
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