Änderungen des PV Netzanschluss durch EAAV und NELEV

Die Nutzung erneuerbarer Energien wächst rasant, insbesondere die Photovoltaik. Um den Strom aus diesen Quellen sicher und effizient in das bestehende Stromnetz einzuspeisen, sind bestimmte technische Regelungen erforderlich. Zwei zentrale Verordnungen, die dabei eine wichtige Rolle spielen, sind die EAAV (Einspeise-Anschluss-Verordnung) und die NELEV (Netzanschlussverordnung für erneuerbare Energieanlagen). Diese regeln die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit Photovoltaikanlagen und andere erneuerbare Energiequellen problemlos in das Stromnetz integriert werden können.

Durch die Neuregelung der NELEV/ EAAV wurde die Säulenstruktur in der folgenden Abbildung geschaffen. Diese neuen Säulen ersetzen die ursprüngliche Leistungsgrenze von 135 kW für den Sprung in das Anlagenzertifikat nach VDE 4110. Die angegebene Anlagenleistung in der Kopfzeile ist die Leistungssumme aller Wechselrichter (Bestand und Neu) am gleichen Netzverknüpfungspunkt.

Vereinfachte Säulen-Übersicht zu den wesentlichen Unterschieden des Anschluss- und Nachweisprozesses durch die NELEV-Novelle 2024 und die EAAV

 

Falls Sie über eine PV Anlage im Bereich 135-500 kW nachdenken, sollten Sie dringend die aktuellen gesetzlichen Anforderungen beachten. Durch den neuen Umsetzungsweg nach AR-N-4105 lassen sich Kosten und Bürokratie deutlich reduzieren.

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