Wenn zwischen Stromanbieter und Stromabnehmer bzw. Stromverbraucher ein Stromliefervertrag auf längere Zeit geschlossen wird, nennt man dies auch Stromkaufvereinbarung, was aus dem Englischen „Power Purchase Agreement“ stammt.
In dieser Vereinbarung werden die zu liefernde Strommenge, Preise, die bilanzielle Abwicklung sowie Strafen bei Nichteinhaltung des Vertrags festgelegt.
Die vereinbarten Stromlieferungen können in physischer als auch bilanzieller Form erfolgen. Durch PPA’s können Marktpreisrisiken verringert werden, deshalb werden diese Vereinbarung oft bei großen Stromverbrauchern und großen PV Projekten verwendet. Sie sind damit eine vorteilhafte Form der Ertragssicherung.

Da PPAs jedoch komplizierte Verträge sind, nehmen die Absprachen und der Vertragsabschluss viel Zeit in Anspruch. Auch die zeitliche Bindung ist nicht immer hinsichtlich der vereinbarten Preise von Vorteil, wenn sich die Preise für einen Vertragspartner ins Negative entwickeln. Zudem können auch die vereinbarten Strommengen ggfs. in einem gewissen Lieferzeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, was der Stromlieferant dann finanziell, physisch oder durch einen Drittanbieter ausgleichen muss. Üblicherweise kommen PPA-Verträge deshalb nur bei Großanlagen wie beispielsweise PV-Freiflächenanlagen zustande.
Dennoch garantieren die PPAs eine langfristige und stabile Preissicherheit und bieten eine sichere Basis für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen wie Wind- und PV Parks. Durch PPAs ist es auch möglich die Herkunft des Stroms nachzuweisen, damit können beispielsweise Industriebetriebe ihre CO2 Bilanz verbessern, da sie weniger fossilen Strom beziehen.
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