Endlich ist es soweit. Die bereits zu Ostern angekündigte Novelle zum Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wurde verabschiedet. Die darin enthaltenen Gesetzesänderungen sollen den Ausbau nachhaltiger Energien noch einmal beschleunigen. Zentral ist dabei der Grundsatz, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbaren im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das bereits unterschriebene Gesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen, die zunächst schrittweise in Kraft treten.
Für Photovoltaik-Dachanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden, gilt bereits eine Übergangsregelung mit neuen Vergütungssätzen. Darin enthalten ist ein Aufschlag für Anlagenbetreiber, die den gesamten erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen (sog. Volleinspeiser). Zur Übersicht sind nachfolgend die Vergütungssätze der Übergangsregelung inklusive des Aufschlags aufgelistet. Dabei ist bei einer Direktvermarktung (Marktprämienmodell) der anzulegende Wert und bei Photovoltaikanlagen bis 100 kWp ohne Direktvermarktung der feste Vergütungssatz anzuwenden.
Vergütungssätze nach Übergangsregelung
(Inbetriebnahme 30. Juli bis 31. Dezember 2022)
Anlagen größer [kWp] | bis einschl. [kWp] | Anzulegender Wert [ct/kWh] | fester Vergütungssatz Teileinspeisung [ct/kWh] | Aufschlag Volleinspeisung [ct/kWh] | anzulegender Wert Volleinspeisung [ct/kWh] | fester Vergütungssatz Volleinspeisung [ct/kWh] |
0 | 10 | 8,6 | 8,2 | 4,8 | 13,4 | 13 |
10 | 40 | 7,5 | 7,1 | 3,8 | 11,3 | 10,9 |
40 | 100 | 6,2 | 5,8 | 5,1 | 11,3 | 10,9 |
100 | 300 | 6,2 | - | 3,2 | 9,4 | - |
300 | 750 | 6,2 | - | 0 | 6,2 | - |
Vollständig in Kraft tritt die Novelle ab dem 01. Januar 2023. Die Vergütungssätze der Übergangsregelung werden dann auf die in der nachfolgenden Tabelle zusammengefassten Werte angepasst.
Vergütungssätze nach EEG 2023
(Inbetriebnahme 01. Januar bis 31. Dezember 2023)
Anlagen größer [kWp] | bis einschl. [kWp] | Anzulegender Wert [ct/kWh] | fester Vergütungssatz Teileinspeisung [ct/kWh] | Aufschlag Volleinspeisung [ct/kWh] | anzulegender Wert Volleinspeisung [ct/kWh] | fester Vergütungssatz Volleinspeisung [ct/kWh] |
0 | 10 | 8,6 | 8,2 | 4,8 | 13,4 | 13 |
10 | 40 | 7,5 | 7,1 | 3,8 | 11,3 | 10,9 |
40 | 100 | 6,2 | 5,8 | 5,1 | 11,3 | 10,9 |
100 | 400 | 6,2 | - | 3,2 | 9,4 | - |
400 | 1000 | 6,2 | - | 1,9 | 8,1 | - |
Die neuen Vergütungssätze stehen zunächst noch unter dem Vorbehalt der europäischen Beihilfegenehmigung. Die Gespräche diesbezüglich laufen bereits und es ist mit einer baldigen Einigung zu rechnen. Die Auszahlung der Vergütungssätze erfolgt rückwirkend nach dieser Genehmigung.
Vor allem hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen haben diese Änderungen positive Auswirkungen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zur Auslegung Ihrer Anlage und möglichen Erlösen. Sprechen Sie uns einfach an.