Solarpaket 1 kommt – mit Verzögerung!

Zum Jahreswechsel sollte bereits das vom Bundeswirtschaftsministerium geplante „Solarpaket 1“ in Kraft treten. Dieses soll vor allem einige Maßnahmen enthalten, welche den Photovoltaik Ausbau entbürokratisieren und vor allem beschleunigen sollen.  

 

Viele Anlagenbetreiber von Photovoltaik-Anlagen größer 135 Kilowatt mussten bisher sehr lange auf Ihre Zertifikate warten. Zum einen verzögert sich der Prozess der Zertifikatsausstellung bei den Betreibern durch hohen bürokratischen Aufwand und teilweise unvollständigen Dokumentationen. Zum anderen wird der lange Zertifizierungsprozess durch fehlende Kapazitäten bei den Zertifizierern kritisiert.  

 

Das Paket sollte hierbei Abhilfe schaffen. Allerdings kommt es bei der Verabschiedung des Pakets durch den Bundestag zu Verzögerungen. 

 

Was bisher gilt:  

  • Weiterhin gilt die Pflicht zur Vorlage eines Anlagenzertifikats bei einer Photovoltaik-Anlage ab 135 Kilowatt Leistung. Ohne das notwendige Anlagenzertifikat darf die Photovoltaikanlage nicht an das Stromnetz angeschlossen werden. 

 

Was erst nach der Verabschiedung des Solarpaket 1 gilt:  

  • Die Leistungsgrenze wird erhöht bis auf 500 Kilowatt mit einer maximalen Einspeiseleistung von 270 Kilowatt. Damit ist erst ab dieser Grenze ein Anlagenzertifikat nötig. 

  • Die Einspeisegrenze der Balkonsolaranlagen wird von 600 auf 800 Watt erhöht mit vereinfachtem Anmeldeverfahren. 

  • Bei privaten Dachanlangen soll das Netzanschlussverfahren für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt beschleunigt werden. 

  • Für Dachanlagen soll die neue Repowering-Regelung eingeführt werden. Dadurch ist der Austausch von alten gegen neue leistungsstärkere Module möglich, ohne die ursprüngliche Einspeisevergütung für die Ursprungsleistung zu verlieren.  

 

Wann genau das gesamte „Solarpaket 1“ in Kraft treten soll, ist momentan noch unklar. Der Bundestag wird sich voraussichtlich Ende Februar damit befassen. Damit könnte ein endgültiger Beschluss voraussichtlich frühestens im März erfolgen.

 

Bei rechtlichen Fragen zum Solarpaket 1 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.